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Rechtliches

agb.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der peoples Fitness Clubs - Stand Juli 2026

allgemeine geschäftsbedingungen.

Mit Hausordnung (Anlage 1) und Muster-Widerrufsformular (Anlage 2).

1. Vertragsparteien und Geltungsbereich

1.1 Betreiberinnen der peoples Fitness Clubs sind:

  • peoples Fitness Karben GmbH, Am Taunusbrunnen 6, 61184 Karben - Clubs Karben und Bad Vilbel;
  • peoples Fitness Rosbach GmbH, Dieselstraße 13, 61191 Rosbach - Club Rosbach;
  • peoples Fitness Bad Homburg GmbH, Louisenstraße 90, 61348 Bad Homburg - Club Bad Homburg;

jeweils vertreten durch den Geschäftsführer Emanuel Bischof-Bartuli. Kontakt: info@peoplesfitness.de, www.peoplesfitness.de. Vertragspartnerin des Mitglieds ist die Gesellschaft, die den im Mitgliedsvertrag gewählten Club betreibt (nachfolgend einheitlich „peoples“).

1.2 Diese AGB gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen peoples und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Sie gelten entsprechend für Probetrainings und jede sonstige Nutzung der Clubs, für die kein eigener Mitgliedsvertrag geschlossen wird.

1.3 Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mitglieds werden nicht Vertragsbestandteil.

2. Clubkategorien und Nutzungsumfang

2.1 peoples betreibt Clubs in zwei Kategorien: peoples Classic und peoples Signature. Welche Standorte zu welcher Kategorie gehören, veröffentlicht peoples auf www.peoplesfitness.de.

2.2 Mitglieder mit einer Classic-Mitgliedschaft sind zur Nutzung aller Classic Clubs berechtigt. Mitglieder mit einer Signature-Mitgliedschaft dürfen sämtliche peoples Clubs (Signature und Classic) nutzen.

2.3 Die Mitgliedschaft berechtigt während der Vertragslaufzeit zur Nutzung der Trainingsflächen und aller Trainingsmöglichkeiten des Clubs, zur Teilnahme am Kursprogramm sowie zur Vereinbarung von Terminen mit den Trainern des peoples Teams (z. B. Einweisung, Trainingsplanung und Betreuung auf der Fläche) - innerhalb der Öffnungszeiten und nach Maßgabe dieser AGB, der Hausordnung (Anlage 1) und der Weisungen des peoples Teams. Je nach Ausstattung des Clubs gehört auch die Nutzung des Sauna- und Wellnessbereichs dazu.

2.4 Bei peoples ist grundsätzlich alles im Mitgliedsbeitrag enthalten. Gesondert zu vergüten ist ausschließlich individuelles Personal Training mit einem Personal Trainer. Öffnungszeiten, Ausstattung und Kursplan sind auf der Website und im jeweiligen Club einsehbar; das peoples Team gibt hierüber auf Anfrage Auskunft.

2.5 peoples darf das Trainings- und Kursangebot fortlaufend anpassen und weiterentwickeln (z. B. Austausch oder Erneuerung von Geräten, Änderungen des Kursplans, der Kurszeiten oder der Kursformate) und die Öffnungszeiten in zumutbarem Umfang ändern, solange der Gesamtcharakter der vertraglichen Leistung gewahrt bleibt. Solche Anpassungen begründen kein Sonderkündigungsrecht und keine sonstigen Ansprüche des Mitglieds.

2.6 Interessenten können nach vorheriger Terminvereinbarung ein kostenloses Probetraining absolvieren; je Person ist ein Probetraining einmal innerhalb von sechs Monaten möglich. Wer ohne Termin trainieren möchte, kann ein Tagesticket zum Preis von 14,90 € erwerben; es gilt nur für den gewählten Tag und verlängert sich nicht.

3. Mitgliedschaftsmodelle

3.1 peoples bietet folgende Mitgliedschaften an:

  • peoples Flexibel - Erstlaufzeit ein Monat, monatlich kündbar (Ziffer 11.2);
  • peoples 12 - Erstlaufzeit zwölf Monate, kündbar mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende (Ziffer 11.3);
  • peoples 24 - Erstlaufzeit 24 Monate, kündbar mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende (Ziffer 11.3).

Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus dem Mitgliedsvertrag bzw. der bei Abschluss gültigen Preisliste (Website oder Aushang im Club).

3.2 Einmal im Jahr kann peoples eine Vorauszahler-Aktion anbieten: Dabei wird der Beitrag für zwölf oder 24 Monate in einer Summe im Voraus gezahlt. Diese Verträge enden mit Ablauf der bezahlten Laufzeit automatisch; sie verlängern sich nicht und müssen nicht gekündigt werden.

3.3 Der Vertragsmonat richtet sich nach dem Kalendertag des Vertragsbeginns (Beispiel: Vertragsbeginn am 15. eines Monats - der Vertragsmonat läuft jeweils vom 15. bis zum 14. des Folgemonats).

4. Zustandekommen des Vertrages

4.1 Mitgliedsverträge können direkt im Club oder online über www.peoplesfitness.de geschlossen werden. Beim Abschluss im Club wird der Antrag gemeinsam mit einem Mitarbeiter digital ausgefüllt; das Mitglied erhält den Vertragstext einschließlich dieser AGB im Anschluss an die angegebene E-Mail-Adresse.

4.2 Beim Online-Abschluss wählt der Interessent Club und Tarif, gibt seine Daten ein und erteilt das SEPA-Lastschriftmandat. Vor dem Absenden können alle Angaben in der Übersicht korrigiert werden; die AGB können eingesehen und gespeichert werden und werden per Checkbox akzeptiert. Mit Klick auf den abschließenden, entsprechend beschrifteten Bestell-Button kommt der Vertrag verbindlich zustande. Beim Abschluss im Club wird der Vertrag mit der Unterzeichnung wirksam. Das Mitglied erhält jeweils im Anschluss die Vertragsbestätigung mit dem Vertragstext einschließlich der AGB per E-Mail.

4.3 peoples ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

4.4 Minderjährige können ab Vollendung des 16. Lebensjahres Mitglied werden; erforderlich ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Das gilt auch für Erklärungen während der Vertragslaufzeit (z. B. Kündigung oder Tarifwechsel). Ab Eintritt der Volljährigkeit kann das Mitglied alle Erklärungen selbst abgeben.

5. Member Card und Zutritt

5.1 Jedes Mitglied erhält eine personalisierte Member Card. Sie dient dem Zutritt, dem Check-in und der Nutzung der Spinde. Für die Member Card fällt einmalig ein Entgelt von 15,00 € an. peoples kann ergänzend oder ersetzend andere Zugangsmedien bereitstellen (z. B. App oder QR-Code); in diesem Fall sorgt das Mitglied dafür, dass es das gewählte Medium während des gesamten Aufenthalts nutzen kann (insbesondere ausreichend geladenes Smartphone).

5.2 Die Rechte aus dem Mitgliedsvertrag stehen ausschließlich dem Mitglied persönlich zu. Die Member Card darf nicht an Dritte überlassen werden. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen dieses Verbot wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 € fällig; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie die fristlose Kündigung bei wiederholten Verstößen bleiben vorbehalten.

5.3 Verlust oder Diebstahl der Member Card sind peoples unverzüglich zu melden. Eine Ersatzkarte wird gegen ein Entgelt von 15,00 € ausgestellt. Kosten, die peoples durch eine missbräuchliche Nutzung der Karte oder durch eine deswegen erforderliche Spindöffnung tatsächlich entstehen, kann peoples ersetzt verlangen; dem Mitglied bleibt der Nachweis unbenommen, dass geringere oder keine Kosten entstanden sind.

6. Beiträge, Fälligkeit und Zahlung

6.1 Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus zu Beginn jedes Vertragsmonats fällig. Bei Vorauszahler-Verträgen (Ziffer 3.2) ist der Gesamtbetrag mit Vertragsbeginn fällig. Das Entgelt für die Member Card wird zusammen mit der ersten Abbuchung eingezogen.

6.2 Mit dem Beitragsmanagement hat peoples den Zahlungsdienstleister finion Capital beauftragt; peoples darf seine Forderungen aus dem Mitgliedsvertrag an finion Capital abtreten. Das Mitglied erteilt peoples bzw. finion Capital ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat für alle aus dem Mitgliedsvertrag geschuldeten Beträge einschließlich etwaiger Entgelte für Personal Training. Fällt ein Einzugstermin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, erfolgt der Einzug am nächsten Bankarbeitstag. Beträge können auch zu einem späteren Zeitpunkt als dem Fälligkeitstag eingezogen werden. Das SEPA-Mandat kann auch ein Dritter erteilen (z. B. ein gesetzlicher Vertreter bei minderjährigen Mitgliedern); der Kontoinhaber ist im Vertrag anzugeben.

6.3 Das Mitglied stellt sicher, dass das angegebene Konto zum Einzugstermin ausreichend gedeckt ist. Kosten berechtigter Rücklastschriften, die das Mitglied zu vertreten hat, trägt das Mitglied.

6.4 Schlägt ein Einzug aus Gründen fehl, die das Mitglied zu vertreten hat, gerät das Mitglied ohne weitere Mahnung in Verzug. Befindet sich das Mitglied mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, darf peoples den Zutritt zu den Clubs bis zum vollständigen Ausgleich sperren; die Beitragspflicht bleibt davon unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 11.6 bleibt vorbehalten.

6.5 Das Mahnwesen wird durch finion Capital durchgeführt. Bei Fragen zu Abbuchungen, Rücklastschriften und Mahnungen ist finion Capital der Ansprechpartner des Mitglieds; die Kontaktdaten werden in den Zahlungsunterlagen bzw. Mahnschreiben mitgeteilt.

7. Ruhezeit (Vertragspause)

7.1 Mitglieder mit einem peoples 12-, einem peoples 24- oder einem Vorauszahler-Vertrag (Ziffer 3.2) können ihre Mitgliedschaft je Vertragsjahr für insgesamt bis zu drei Monate ohne Angabe von Gründen ruhen lassen. Jede Ruhezeit beträgt mindestens einen und höchstens drei Monate am Stück und wird in vollen Monaten gewährt.

7.2 Darüber hinaus gewährt peoples längere Ruhezeiten, wenn ein nachgewiesener Grund vorliegt - insbesondere eine das Training ausschließende Krankheit (ärztliches Attest) oder eine Schwangerschaft. Der Nachweis ist mit dem Antrag einzureichen.

7.3 Ruhezeiten können ausschließlich über die peoples App für die dort auswählbaren Zeiträume beantragt werden. Der Antrag muss spätestens zehn Tage vor dem nächsten Abbuchungstermin gestellt werden, da die Lastschrift danach bereits an die Bank übergeben ist und nicht mehr angepasst werden kann. Später eingehende Anträge werden erst ab dem darauffolgenden Vertragsmonat berücksichtigt.

7.4 Die Ruhezeit ist kostenlos. Während der Ruhezeit ruhen die beiderseitigen Hauptleistungspflichten: Es werden keine Beiträge eingezogen und die Clubs können nicht genutzt werden. Der Vertrag verlängert sich um die Dauer der in Anspruch genommenen Ruhezeit. Bei Vorauszahler-Verträgen verschiebt sich das Vertragsende entsprechend nach hinten; ein zusätzlicher Einzug erfolgt nicht, da der Beitrag bereits gezahlt ist.

7.5 Für den Tarif peoples Flexibel werden keine Ruhezeiten gewährt; dieser Vertrag kann stattdessen monatlich gekündigt werden.

8. Tarif- und Kategoriewechsel

8.1 Folgende Wechsel sind jederzeit über die peoples App möglich: von Classic zu Signature, von peoples Flexibel zu peoples 12 sowie von peoples 12 zu peoples 24. Mit dem Wechsel in einen Vertrag mit längerer Laufzeit beginnt dessen Erstlaufzeit neu; der Beitrag richtet sich nach der bei Wirksamwerden des Wechsels gültigen Preisliste. Andere Tarif- oder Kategoriewechsel sind ausgeschlossen.

8.2 Möchte ein Mitglied von einer bestehenden Mitgliedschaft in eine Firmenfitness-Mitgliedschaft (Ziffer 10) wechseln, ist die bestehende Mitgliedschaft ordentlich zum Vertragsende zu kündigen. Im Anschluss kann ein neuer Vertrag zu den Firmenfitness-Konditionen geschlossen werden.

9. Aktionen: Freunde werben und Studiowechsler

9.1 Mitglieder können neue Mitglieder werben. Der persönliche Werbecode wird in der peoples App erzeugt und muss vom geworbenen Interessenten bereits bei dessen Vertragsabschluss angegeben werden; eine nachträgliche Berücksichtigung ist nicht möglich.

9.2 Für jede erfolgreiche Werbung erhält das werbende Mitglied einen beitragsfreien Trainingsmonat. Dieser wird nicht automatisch verrechnet, sondern muss vom Mitglied eigenständig über die peoples App eingelöst werden. Ein Anspruch auf unveränderte Fortführung des Programms besteht nicht.

9.3 Studiowechsler: Interessenten, die noch Mitglied in einem anderen Fitnessstudio sind, können bei Abschluss eines peoples 12-Vertrags bereits vor dessen Beginn kostenlos bei peoples trainieren - längstens für sechs Monate und bis zu dem Tag, an dem der Vertrag mit dem anderen Studio endet. Voraussetzung ist die Vorlage der Kündigungsbestätigung des anderen Studios bei Vertragsschluss. Die zwölfmonatige Erstlaufzeit des peoples 12-Vertrags beginnt am Tag nach dem Ende des Altvertrags (Beispiel: Altvertrag endet am 31.12., Abschluss bei peoples am 01.06. - kostenloses Training vom 01.06. bis 31.12., Erstlaufzeit ab 01.01.). Ein Anspruch auf unveränderte Fortführung des Angebots besteht nicht.

10. Firmenfitness (Rahmenverträge)

10.1 peoples schließt mit Unternehmen Rahmenverträge, auf deren Grundlage Beschäftigte zu vergünstigten Konditionen Mitglied werden können oder das Unternehmen die Beiträge ganz oder teilweise übernimmt. Von diesen AGB abweichende Regelungen ergeben sich aus dem Rahmenvertrag und werden im Mitgliedsvertrag ausgewiesen.

10.2 Der Beschäftigtenstatus ist bei Vertragsschluss nachzuweisen; peoples kann den Nachweis auch während der Laufzeit verlangen. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist auch dann zu erteilen, wenn das Unternehmen die Beiträge trägt; es dient dann dem Einzug etwaiger Entgelte für Personal Training.

10.3 Endet das Beschäftigungsverhältnis bei dem Unternehmen, wird die Mitgliedschaft unverändert zu den Firmenfitness-Konditionen fortgeführt; ein außerordentliches Kündigungsrecht ergibt sich hieraus nicht. Die ordentlichen Kündigungsrechte nach Ziffer 11 bleiben unberührt.

11. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

11.1 Der Mitgliedsvertrag beginnt mit dem Vertragsschluss (Ziffer 4.2) oder zu dem im Vertrag vereinbarten späteren Startdatum.

11.2 peoples Flexibel hat eine Erstlaufzeit von einem Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, solange der Vertrag nicht gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats (Ziffer 3.3) möglich.

11.3 peoples 12 und peoples 24 verlängern sich nach Ablauf der Erstlaufzeit jeweils um einen weiteren Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden. Während der Verlängerung kann das Mitglied jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats kündigen. Vertragsende und Vertragsmonat orientieren sich stets am Kalendertag des Vertragsbeginns (Ziffer 3.3).

11.4 Für die Frist ist der Zugang der Kündigung bei peoples maßgeblich. Die Kündigung wird zum Ende des Vertragsmonats wirksam, das frühestens einen Monat nach ihrem Zugang liegt. Wird die Frist für das laufende Vertragsende verpasst, verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat und endet erst zum darauffolgenden Vertragsmonatsende. Beispiel: Vertragsbeginn ist der 06.07., die Vertragsmonate laufen jeweils vom 06. bis zum 05. des Folgemonats. Geht eine Kündigung am 08.07. zu, ist das nächste Vertragsmonatsende (05.08.) nicht mehr fristgerecht erreichbar - der Vertrag hat sich bereits um einen Monat verlängert und endet mit der Kündigung zum 05.09.

11.5 Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail an info@peoplesfitness.de) und kann auch über die Kündigungsschaltfläche auf www.peoplesfitness.de erklärt werden. peoples bestätigt den Zugang der Kündigung in Textform.

11.6 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für peoples insbesondere vor, wenn das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist, die Member Card unbefugt Dritten überlässt, unerlaubt Trainings- oder Coaching-Leistungen anbietet oder in Anspruch nimmt oder trotz Abmahnung wiederholt gegen die Hausordnung oder Weisungen des peoples Teams verstößt.

11.7 Für das Mitglied stellt es regelmäßig keinen wichtigen Grund dar, dass es sich vorübergehend - etwa wegen Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft - nicht sportlich betätigen darf oder zeitweise ortsabwesend ist; insoweit kann eine Ruhezeit nach Ziffer 7 beantragt werden. Auch ein Umzug oder Wohnortwechsel des Mitglieds - gleich aus welchem Grund er erfolgt - ist kein wichtiger Grund und berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung, da er in der Sphäre des Mitglieds liegt. Die gesetzlichen Rechte des Mitglieds bei dauerhafter Unmöglichkeit der Nutzung bleiben unberührt.

11.8 Endet ein Vorauszahler-Vertrag (Ziffer 3.2) vorzeitig - etwa durch eine berechtigte außerordentliche Kündigung oder einen wirksamen Widerruf -, erstattet peoples den auf die restliche Laufzeit entfallenden Beitrag anteilig.

12. Anpassung der Beiträge

12.1 Haben sich die Gesamtkosten des Studiobetriebs (insbesondere Miete, Energie, Personal, Wartung und Geräteausstattung) seit der letzten Beitragsanpassung um mehr als 5 % erhöht, ohne dass dies durch Kostensenkungen an anderer Stelle ausgeglichen wird, darf peoples die Beiträge in entsprechendem Umfang anheben - höchstens jedoch um 25 % gegenüber dem zuletzt geltenden Beitrag. Sinken die Gesamtkosten in entsprechendem Umfang, gibt peoples dies durch eine Beitragssenkung weiter.

12.2 Beitragsanpassungen kündigt peoples dem Mitglied vorab in Textform an. Bei einer Erhöhung kann das Mitglied den Vertrag innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Ankündigung fristlos kündigen (Sonderkündigungsrecht); hierauf weist peoples in der Ankündigung hin. Wird das Sonderkündigungsrecht nicht oder nicht fristgerecht ausgeübt, gilt der angepasste Beitrag ab dem in der Ankündigung genannten Zeitpunkt, frühestens jedoch nach Ablauf der Kündigungsfrist.

13. Änderungen dieser AGB

13.1 peoples darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit rechtliche, technische oder wirtschaftliche Entwicklungen dies erfordern. Für das Mitglied vorteilhafte oder neutrale Änderungen werden sofort wirksam. Alle übrigen Änderungen kündigt peoples mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform an; Änderungen, die den Kern der vertraglichen Leistungen betreffen, sind nur zulässig, wenn sie für das Mitglied zumutbar sind.

13.2 Die Zustimmung des Mitglieds gilt als erteilt, wenn es der Änderung nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs weist peoples in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht das Mitglied fristgerecht, kann peoples den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

14. Hausordnung und Weisungen

14.1 Die Hausordnung (Anlage 1) ist verbindlicher Bestandteil des Vertrages. Sie ist auf www.peoplesfitness.de veröffentlicht und in jedem Club einsehbar. Mit dem Betreten eines Clubs erkennen auch Gäste und Interessenten ohne Mitgliedsvertrag ihre Geltung an.

14.2 Das peoples Team und seine Beauftragten sind gegenüber den Mitgliedern weisungsbefugt; ihren Weisungen ist Folge zu leisten, gleich ob sie vor Ort, digital oder in sonstiger Form erteilt werden. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB, die Hausordnung oder Weisungen kann das peoples Team ein Hausverbot aussprechen; die weiteren Rechte von peoples (insbesondere Ziffer 11.6) bleiben unberührt. Trainingsgeräte und Einrichtung sind pfleglich zu behandeln. Ein im Club angebotenes WLAN darf nur im gesetzlich zulässigen Rahmen genutzt werden; die Rechte Dritter sind zu wahren.

14.3 Das entgeltliche Anbieten, Durchführen oder In-Anspruch-Nehmen von Trainings- oder Coaching-Leistungen in den Clubs ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von peoples zulässig (z. B. autorisierte Personal Trainer).

15. Haftung

15.1 Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet peoples nach den gesetzlichen Vorschriften.

15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet peoples nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf), der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

15.3 Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

15.4 Soweit die Haftung von peoples ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Für mitgebrachte Wertgegenstände wird eine Verwahrung nicht übernommen; zur Aufbewahrung stehen Spinde zur Verfügung.

16. Betriebsunterbrechungen und höhere Gewalt

16.1 Kurzzeitige Schließungen einzelner Clubs (z. B. an gesetzlichen Feiertagen oder für Reinigung, Wartung, Instandhaltung und Umbauten) sowie die vorübergehende Einschränkung einzelner Bereiche, Geräte oder Kurse begründen keine Minderungs-, Erstattungs- oder Kündigungsrechte, sofern sie einen für das Mitglied zumutbaren Umfang nicht überschreiten. Geplante Schließungen kündigt peoples rechtzeitig im Club bzw. in der App an.

16.2 Kann peoples seine Leistungen aufgrund von Ereignissen außerhalb seines Einflussbereichs (z. B. Epidemien oder Pandemien, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, Naturereignisse) ganz oder teilweise nicht erbringen, bleibt die Beitragspflicht des Mitglieds bestehen.

16.3 peoples gleicht ausgefallene Zeiten und Leistungen durch eine beitragsfreie Verlängerung des Vertrages im Umfang des Ausfalls aus. Dasselbe gilt, wenn peoples den Trainingsbetrieb nach pflichtgemäßem Ermessen wegen einer möglichen Gefahr für die Mitglieder ganz oder teilweise einstellt.

17. Persönliche Daten

17.1 Da die Rechte aus dem Vertrag ausschließlich dem Mitglied persönlich zustehen, wird zur Zutrittskontrolle ein Foto des Mitglieds im elektronischen Verwaltungssystem hinterlegt und beim Check-in kurz angezeigt. Das Foto wird für keine anderen Zwecke verwendet. Zur Abwicklung der Zahlungen werden die hierfür erforderlichen Vertrags- und Zahlungsdaten an den Zahlungsdienstleister finion Capital (Ziffer 6.2) übermittelt. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung unter www.peoplesfitness.de/datenschutz.

17.2 Änderungen der bei Antragstellung angegebenen persönlichen Daten sowie der Bankverbindung teilt das Mitglied peoples unaufgefordert und unverzüglich mindestens in Textform mit.

18. Widerrufsrecht bei Online-Abschluss

18.1 Mitgliedern, die ihren Vertrag online geschlossen haben, steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Bei einem Abschluss vor Ort im Club besteht kein Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns - der im Mitgliedsvertrag genannten Betreibergesellschaft (Anschriften siehe Ziffer 1.1) - mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail an info@peoplesfitness.de) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular (Anlage 2) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen entspricht.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem das Mitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

19.2 Vertragssprache ist Deutsch.

19.3 Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. peoples ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

19.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anlage 1 - Hausordnung der peoples Fitness Clubs

Diese Hausordnung sorgt dafür, dass alle Mitglieder angenehm, sicher und erfolgreich trainieren können. Sie gilt für alle Mitglieder, Gäste und Interessenten (nachfolgend einheitlich „Mitglied“) und wird mit dem Betreten eines peoples Clubs anerkannt. Die Weisungen des peoples Teams ergänzen diese Hausordnung; ihnen ist stets Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann das peoples Team ein Hausverbot aussprechen.

1. Trainingsbereich

  • Auf den Trainingsflächen sind saubere, geschlossene Hallenschuhe mit fester Sohle zu tragen; Straßenschuhe sind vor Betreten zu wechseln.
  • Es ist saubere Sportkleidung zu tragen, die den Körper angemessen bedeckt.
  • Bei der Nutzung der Geräte ist ein sauberes Handtuch unterzulegen; Cardiogeräte sind nach Gebrauch mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln zu reinigen.
  • Hanteln, Gewichte, Matten und sonstiges Trainingsmaterial sind nach der Nutzung an den vorgesehenen Platz zurückzuräumen.
  • Es sind nur Übungen durchzuführen, die der eigenen Fitness und den eigenen Fähigkeiten entsprechen; gefährliche oder unbekannte Übungen sind zu unterlassen. Das peoples Team hilft bei Fragen gerne weiter.
  • Auf andere Trainierende und deren Wohlbefinden ist Rücksicht zu nehmen: Das Training anderer darf nicht behindert werden; lautes Stöhnen, das Werfen oder Fallenlassen von Gewichten und vergleichbare Störungen sind zu unterlassen.
  • Getränke sind nur in geschlossenen, bruchsicheren Behältern erlaubt. Geruchsintensive Speisen dürfen weder mitgebracht noch im Club verzehrt werden.
  • Taschen und Rucksäcke gehören nicht auf die Trainingsfläche; sie sind in den Spinden einzuschließen.
  • Mobiltelefone sind lautlos zu stellen; Telefonate sind auf der Trainingsfläche zu unterlassen.
  • Personen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt auf der Trainingsfläche aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
  • Rauchen ist in allen Clubs untersagt. Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol sowie der Besitz, Konsum oder Handel verbotener leistungssteigernder Substanzen sind verboten.

2. Kurse

  • Kurse sind vor Kursbeginn über die peoples App zu buchen; ohne Buchung besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Die Zahl der Kursbuchungen ist nicht begrenzt; Mitglieder können so viele Kurse buchen, wie sie möchten.
  • Abweichend davon können Pilates-Reformer-Kurse, soweit sie in einem Club angeboten werden, höchstens zweimal pro Woche je Mitglied gebucht werden.
  • Gebuchte Kurse können bis drei Stunden vor Kursbeginn über die peoples App storniert werden. Danach ist eine eigenständige Stornierung nicht mehr möglich; in Notfällen kann der Club telefonisch informiert werden.
  • Erscheint ein Mitglied ohne Stornierung nicht zu einem gebuchten Kurs, erhält es einen Strafpunkt. Beim zweiten Strafpunkt wird die Kursbuchung für zwei Wochen gesperrt. Strafpunkte verfallen sechs Monate nach dem versäumten Kurs.
  • Zu den Kursen ist pünktlich zu erscheinen - auch zum Schutz der eigenen Gesundheit (Aufwärmphase). Nach Kursbeginn besteht kein Anspruch auf Teilnahme; das peoples Team kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
  • Im Kurs genutzte Materialien sind nach Kursende an die vorgesehenen Plätze zurückzulegen.

3. Sauna- und Wellnessbereich

  • Vor der Saunanutzung ist der Körper gründlich zu reinigen.
  • Auf Sitz- und Liegeflächen ist stets eine ausreichend große Unterlage (Handtuch) zu verwenden; auch Fußkontakt mit den Flächen ist zu vermeiden.
  • Aufgüsse dürfen ausschließlich durch das peoples Team erfolgen.
  • Im Sauna- und Ruhebereich ist Ruhe zu wahren; andere Gäste dürfen nicht gestört oder belästigt werden.
  • Personen unter 18 Jahren dürfen den Saunabereich nur in Begleitung eines aufsichtsberechtigten Erwachsenen nutzen.
  • Kosmetische Anwendungen (z. B. Rasieren, Haarefärben, Peelings) sind im gesamten Wellness-, Umkleide- und Nassbereich untersagt.
  • Die Nutzung von Mobiltelefonen ist im gesamten Sauna-, Wellness-, Umkleide- und Nassbereich untersagt.

4. Umkleiden und Spinde

  • Die Spinde stehen nur für die Dauer des Aufenthalts zur Verfügung; sie sind danach zu leeren und unverschlossen zu hinterlassen.
  • Über den Aufenthalt hinaus belegte Spinde darf peoples öffnen und leeren; hierdurch entstehende Kosten trägt der Verursacher. Der Inhalt wird als Fundsache verwahrt.
  • Wertsachen sind in den Spinden einzuschließen; siehe im Übrigen Ziffer 15.4 der AGB.

5. Inklusivleistungen und Personal Training

  • Alle Leistungen des Clubs sind im Mitgliedsbeitrag enthalten (Ziffer 2.4 der AGB).
  • Gesondert zu vergüten ist ausschließlich individuelles Personal Training mit einem Personal Trainer; die Abrechnung erfolgt über das erteilte SEPA-Mandat, soweit nicht anders vereinbart.
  • In Clubs mit Kaffeeangebot steht Mitgliedern kostenloser Kaffee zur Verfügung; die Nutzung ist auf einmal pro Tag und Mitglied beschränkt.

6. Parken

  • An Standorten mit eigenen Parkplätzen können Mitglieder direkt vor dem Club kostenlos parken. Die Parkplätze dürfen nur während des Aufenthalts im Club genutzt werden.
  • An Standorten, an denen peoples auf ein nahegelegenes Parkhaus verweist, können Mitglieder dort bis zu drei Stunden kostenlos parken - jedoch nur bei einem tatsächlichen Trainingsbesuch. Dazu muss das Kennzeichen während des Besuchs über das im Club bereitstehende Tablet entwertet werden; das Parkticket wird peoples in diesem Fall in Rechnung gestellt. Ohne Entwertung bzw. ohne Trainingsbesuch trägt das Mitglied die Parkgebühren selbst.
  • Es gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Parkplatz- oder Parkhausbetreibers sowie die Beschilderung vor Ort.

7. Foto- und Filmaufnahmen

  • Foto- und Filmaufnahmen, auf denen andere Mitglieder oder das peoples Team erkennbar sind, sind ohne deren Einwilligung untersagt.
  • Private Aufnahmen mit dem Mobiltelefon, auf denen keine anderen Personen zu sehen sind, sind erlaubt.
  • Gewerbliche oder redaktionelle Aufnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch peoples; eine erteilte Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden.

Anlage 2 - Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und per Post an die in Ihrem Mitgliedsvertrag genannte Betreibergesellschaft (Anschriften siehe Ziffer 1.1 der AGB) oder per E-Mail an info@peoplesfitness.de senden:

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns geschlossenen Vertrag über eine peoples Fitness Mitgliedschaft.
  • Vertrag geschlossen am: _______________________________
  • Name: _______________________________
  • Anschrift: _______________________________
  • Datum: _______________________________
  • Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________________________